Bildschirmarbeitsplatz G37

Es ist bekannt, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil der Bevölkerung – von den Augenärzten wird hier ein Anteil von etwa 30 bis 40 Prozent genannt – ein nicht ausreichendes oder nicht ausreichend korrigiertes Sehvermögen aufweist. Dieses kann auch gesundheitliche Auswirkungen am Arbeitsplatz haben. Zum Teil ist dies durch die mit dem Alter nachlassende Fähigkeit zur Akkommodation bedingt. Einschränkungen des Sehvermögens jeglicher Art sowie eine mangelhafte Gestaltung der Arbeitsmittel, der Arbeitsverfahren, des Arbeitsplatzes sowie der Arbeitsplatzumgebung, hierbei sei insbesondere eine mangelhafte Beleuchtung genannt, führen zu erhöhten visuellen Belastungen sowie zu Beschwerden des Bewegungs- und Halteapparates. Die Folgen können zum Beispiel Kopfschmerzen, brennende und tränende Augen sowie Flimmern vor den Augen sein (asthenopische Beschwerden). Wird hierbei ein nicht ausreichendes Sehvermögen festgestellt, so ist durch eine auf den Arbeitsplatz abgestimmte Brille die Sehschärfe zu optimieren. Um jedoch eine Überanstrengung der Augen zu vermeiden, müssen am Bildschirmarbeitsplatz spezielle Voraussetzungen erfüllt werden. Das gilt sowohl für die Einrichtung als auch für die Nutzung dieses Arbeitsplatzes. Machen Sie Gebrauch von der Möglichkeit, Ihre Augen untersuchen zu lassen, um rechtzeitig Sehfehler zu erkennen und zu behandeln.

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