Fahr- u. Steuertätigkeit G25
Sowohl im Strassenverkehr, als auch im innerbetrieblichen Transport ereignen sich immer wieder tödliche Unfälle. Wer einen Gabelstabler, Krahn oder ein sonstiges Fahrzeug fährt oder eine Maschine steuert, trägt eine erhöhte Verantwortung. Er muss für diese Aufgabe geeignet sein, damit er sich und andere nicht gefährdet. Zur Beurteilung des Sehvermögens von Fahr-, Steuer- und Überwachungspersonal reichen Untersuchungen durch Arbeits- oder Betriebsmediziner aus, die zur Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach G25 ermächtigt sind. Werden die Mindestanforderungen jedoch nicht erfüllt, ist dem Betroffenen zu empfehlen, unabhängig von der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung, einen Augenarzt aufzusuchen. Hierbei sind Spezialuntersuchungen notwendig, wie Sehschärfe, räumliches Sehen, Farbsinn, Gesichtsfeld sowie Dämmerungssehen und Blendungsempfindlichkeit. Erst nach Diagnose der Fehlsichtigkeit und deren Korrektion durch den Augenarzt kann die Untersuchung abgeschlossen werden. Gerne führen wir diese Zusatzuntersuchungen für Sie durch.