Blindengeld und Landeshilfe

Blindengeld nach dem Hessischen Landesblindengeldgesetz (LBliGG) ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung, die der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) im Auftrag des Landes Hessen auf Antrag blinden Menschen und Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung bewilligt. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt zentral für Hessen durch den LWV Hessen. Das Blindengeld ist eine monatlich im Voraus bewilligte Geldleistung, die es Blinden bzw. sehbehinderten Menschen ermöglichen soll, trotz der visuellen Einschränkungen am täglichen Leben teilzunehmen. Bitte sprechen Sie Ihren Augenarzt an.

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