Versorgungsamt
Berichte für das Versorgungsamt zur Feststellung einer Behinderung werden vom Versorgungsamt bei uns angefordert. Sie müssen lediglich dem Versorgungsamt mitteilen, daß Sie in unserer Praxis in augenärztlicher Behandlung sind. Die Anforderung des Berichtes seitens des Versorgungsamtes kann mehrere Wochen betragen. Die augenärztlichen Berichte werden unsererseits zeitnah erstellt und an das Versorgungsamt zurückgesendet. Kostenträger ist das anfordernde Versorgungsamt.