Sehtest-Bescheinigung
Der hier beschriebene Sehtest gilt für Anwärter auf den PKW und Motorrad-Führerschein. Wer einen Führerschein machen möchte, muß einen augenärztlichen Sehtest absolvieren unter Bestimmung der Sehschärfe, dem sog. Visus. Gerne stellen wir Ihnen einen Sehtest gemäß Fahrerlaubnisverordnung nach § 12 aus.