Sehtest-Bescheinigung

Der hier beschriebene Sehtest gilt für Anwärter auf den PKW und Motorrad-Führerschein. Wer einen Führerschein machen möchte, muß einen augenärztlichen Sehtest absolvieren unter Bestimmung der Sehschärfe, dem sog. Visus. Gerne stellen wir Ihnen einen Sehtest gemäß Fahrerlaubnisverordnung nach § 12 aus.

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