Patienten mit Katarakt


Als Katarakt, oder auch Grauer Star genannt, bezeichnet man die Eintrübung der ursprünglichen klaren Augenlinse. Sie bemerken, dass Sie wie durch einen leichten Schleier sehen, der mit der Zeit immer dichter wird. Oft nimmt auch die Blendungsempfindlichkeit zu. Der Graue Star kann viele Ursachen haben. Am weitaus häufigsten ist die Linsentrübung altersbedingt. Sie tritt meist jenseits des 60. Lebensjahres auf.

Wenn sich die anfänglich leichte Linsentrübung verdichtet und sich das Sehen deutlich verschlechtert, ist eine Operation die einzige Behandlungsmöglichkeit. Den Zeitpunkt der Operation bestimmen Sie in Absprache mit Ihrem Augenarzt. Bei der Staroperation wird die trübe Linse aus dem Auge operativ entfernt und durch eine sog. Intraocularlinse aus Kunststoff ersetzt.

Heutzutage haben die Patienten mit Absprache ihres vertrauten Augenarztes und des Operateurs eine Auswahl verschiedener Linsen, die es Ihnen ermöglicht verschiedenartige Fehlsichtigkeiten auszugleichen. Standard ist eine Monofokale IntraOcularLinse (IOL), eine sog. Einstärken-Standardlinse. Bei den sog. Premiumlinsen handelt es sich um beschichtete Linsen mit modifizierter Oberfläche und spezieller Optik. Die häufigsten Premium- bzw. Sonderlinsentypen sind folgende:


- Asphärische IOL

Diese Linsen bieten dem Patienten durch ihre besondere Optik neben dem Lichtfilter ein verbessertes Kontrastsehen.


- Torische IOL

Diese Linsen bieten einem Patienten mit stärkerer Hornhautverkrümmung eine zylindrische Zusatzfunktion. Ein Hornhautverkrümmungsfehler soll schon im Auge auszugleichen bzw. korrigiert werden.


- Multifokale IOL

Diese Linsen bieten dem Patienten eine Nah- und Fernfunktion.


Seit dem 1. Januar 2012 wurde folgende gesetzliche Regelung im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes beschlossen: Patienten haben bei notwendiger Katarakt-Operation Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse, auch dann, wenn sie eine Implantation einer Sonderlinse wünschen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, die bei Implantation eine Standardlinse entstehen. Die Mehrkosten für eine Sonderlinse muß der Patient selbst tragen. Behandlungskosten bezüglich der Nachbetreuung der Sonderlinsen werden Ihnen von ihrem Augenarzt gem. GOÄ unter Berücksichtigung des Kassenzuschusses in Rechnung gestellt.

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